Zuständig. Der Begriff bedeutete im 16. Jahrhundert zustehend, dazugehörig. Also: Alles meins? Nein, damals wie heute heißt es: Jeder an seinem Platz. Wer zuständig ist, nimmt eine Aufgabe wahr. Mit Kompetenz, Berechtigung und Verpflichtung. Das erfordert vom Zuständigen ein Bewusstsein für Aktivität und Handeln, auch bei den 29 fest angestellten Mitarbeitern der SJB FondsSykline OGH 1989. Sonst wird die Zuständigkeit zum Zustand. Wie sind die vielfältigen Aufgaben rund um die unabhängige FondsBeratung und FondsVermittlung auf die Abteilungen des VermögensVerwalters mit bankenähnlichem Status verteilt? Sie erfahren es hier, zuerst bei einem Blick in den Maschinenraum.



